Wir bilden Sie entsprechend Ihrer Arbeitsgebiete und Ihrem bisherigen Wissens- und Erfahrungsstand aus.
Unser Schulungs- / Ausbildungsangebot:
• Höhenrettung nach AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter für Berufsfeuerwehren)
• Höhenretter Ausbildung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen 80 Std. Minimum.
• Schulung für Anwender von persönlicher Schutzausrüstung PSA gegen Absturz nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft BGR 198 / BGR 199
• Schulung zum Sachkundigen für Materialprüfung nach BGG 906.
• Gemäß der neuen Gesetzgebung bieten wir individuelle Ausbildungen für berufsgruppenspezifische Anforderungen, z. B. Für Dachdecker, Industrie, etc.
• Luftrettung
Zulassungsvoraussetzungen sind das abgeschlossene 18. Lebensjahr, Gesundheitsmedizinische Untersuchung G41, ein 1. Hilfe-Kurs, nicht älter als 24 Monate.
Die benötigte Ausrüstung kann für die Schulung gestellt werden, es empfiehlt sich aber unbedingt,
sich für den weiteren Einsatz eine eigene PSA zu zulegen!
Abb. 1: u. 2 Aktive Personenrettung in einer Rettungstrage
Abb. 3: Aktive Personenrettung aus einem Balkon mit Flaschenzug
Abb. 4: Passive Personenrettung an einer senkrechten Seilbahn
Abb. 5: Passive Personenrettung an einer waagerechten Seilbahn mit Flaschenzug
Abb. 6: Helicoptertraining zur Positionierung und Rettung
Abb. 7: Spezialausbildung
Abb. 8: Auch wenn Sie während der Ausbildung im Glauben sind alles richtig gemacht zu haben ...
Abb. 9: ... aber dennoch eines anderen belehrt werden ... kein Problem wir führen Sie zum Ziel.